Schwangerschaft
Wir freuen uns, Sie während der besonderen Zeit der Schwangerschaft begleiten zu dürfen und Ihnen eine optimale Schwangerschaftsbetreuung anbieten zu können. Nach Feststellung der Schwangerschaft erfolgen Untersuchungen zur Kontrolle des normalen Schwangerschaftsverlaufs im Abstand von vier Wochen bis zur 30. Schwangerschaftswoche, danach im Abstand von zwei Wochen mit zusätzlichen Kontrollen der kindlichen Herzfrequenz und eventueller Wehentätigkeit (Kardiotokogramm).
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Gesetzliche Leistungen
Zu den Routineuntersuchungen in der Schwangerschaft gehören regelmäßige Blutuntersuchungen, Chlamydienscreening, Kontrollen des Blutdrucks, des mütterlichen Gewichts und des Urins. Außerdem führen wir in der entsprechenden Schwangerschaftswoche die von der STIKO (ständige Impfkommision) empfohlenen Impfungen in der Schwangerschaft durch.
Bei auffälligen Untersuchungsergebnissen können wir Ihnen in Ihrer Schwangerschaft zusätzliche Untersuchungen, die zur weiteren Abklärung oder Kontrolle nötig werden, in unserer Praxis anbieten. Dies beinhaltet unter anderem weitere Ultraschalluntersuchungen sowie weiterführende Blutuntersuchungen, z.B. zur Überwachung von Gerinnungsstörungen oder Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors.
Im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge haben Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung im Verlauf einer normalen Schwangerschaft Anspruch auf drei Ultraschalluntersuchungen. Diese erfolgen zwischen
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9. und 12. Schwangerschaftswoche
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19. und 22. Schwangerschaftswoche
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29. und 32. Schwangerschaftswoche
Diese Untersuchungen richten sich nach den aktuellen Mutterschaftsrichtlinien und werden von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Weitere Untersuchungen sind dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn besondere Voraussetzungen oder Symptome vorliegen, die in den "Mutterschafts-Richtlinien" abschließend festgelegt sind.
Zusatzleistungen
Um eine entspannte und sorglose Schwangerschaft genießen zu können, empfehlen wir Ihnen darüber hinaus noch weitere Untersuchungen, die Ihnen eine höhere Sicherheit für den Verlauf Ihrer Schwangerschaft und der Geburt geben können und die Sie ganz individuell nach Ihren Wünschen wählen können.
Diese Zusatzleistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen im Regelfall nicht erstattet. Die Vergütung richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die erbrachten Leistungen werden privatärztlich liquidiert.
Dazu gehören :
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Abstrich auf B-Streptokokken
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Infektionsvorsorge (Zytomegalie,Toxoplasmose, Ringelröteln, Varizellen)
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NIPT (nichtinvasiver Pränataltest auf chromosomale Störungen)
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Erweiteter Blutzuckerbelastungstest (75g-OGTT)