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Röteln Grundimmunisierung bei Kinderwunsch und im Wochenbett.
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Grippe im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge ab der 12. Schwangerschaftswoche.
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Keuchhusten (im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge).
Seit 2020 empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) eine Keuchhusten- Impfung in der Schwangerschaft, denn Keuchhusten ist gerade für Säuglinge eine schwerwiegende Erkrankung. Durch die Impfung während der Schwangerschaft bilden sie, als werdende Mutter, genügend Antikörper gegen Keuchhusten im Blut, die dann über die Nabelschnur an das ungeborene Kind weitergegeben werden. So helfen sie ihrem Baby, sich in den ersten Lebensmonaten gegen Keuchhusten zu schützen - solange bis es selbst geimpft werden kann und sein eigenes Immunsystem aufbaut. Die Impfung wird im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge, in der Regel ab der 28. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Außerdem wird zum Schutz des Neugeborenen für alle engen Kontaktpersonen (z.B. Partner und Großeltern) spätestens vier Wochen vor der Geburt eine Auffrischimpfung gegen Keuchhusten empfohlen.
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HPV ( Gebärmutterhalskrebs-Impfung)
Humane Papillomviren (HPV) zählen zu den häufigsten durch Intimkontakte übertragenen Viren. Bisher sind mehr als 200 Virustypen bekannt. Einige dieser Viren sind für die Bildung von gutartigen Feigwarzen an den Genitalien verantwortlich, andere Typen sind maßgeblich an der Entstehung von Gebärmutterhalskrebs und weiteren Krebsarten an Vulva, Vagina, Anus und im Mund- Rachenbereich beteiligt.
Die STIKO empfiehlt deshalb eine Impfung von Jungen und Mädchen bereits ab 9 Jahren. Die Impfung sollte vor einer möglichen Infektion mit HPV durchgeführt werden. Zudem reagiert das Immunsystem umso besser auf die Impfung, je jünger die geimpfte Person ist. Je früher geimpft wird, desto größer ist der Nutzen. Zudem kann der Impfstoff bis zum Tag vor dem 15. Geburtstag in zwei Dosen verabreicht werden, danach sind drei Impfungen nötig. Die Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für die HPV-Impfung ziwschen 9 und 17 Jahren. Einige Krankversicherungen übernehmen auch die Kosten nach dem 18 . Lebensjahr. Hier lohnt es sich, bei der Versicherung einmal nachzufragen.
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Schutzimpfung bei Blasenentzündung
Eine Maßnahme zur Vorbeugung und Behandlung wiederkehrender bakterieller Harnwegsinfekte (Blasen- und Nierenbeckenentzündung). Es handelt sich um eine Schutzimpfung, die der Erzeugung einer Immunität, eines Abwehrschutzes zur individuellen Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten dient. Zuerst erfolgt die Grundimmunisierung dreimal im Abstand von ca. 2 Wochen. Sie gewährleistet einen Schutz von etwa zwölf Monaten. Die Auffrischungerfolgt durch die sogenannte Booster-Impfung nach ungefähr einem Jahr. Bei Bedarf sind weitere Auffrischimpfungen möglich. Diese Impfung wird von den gesetzlichen Krankenkassen im Regelfall nicht erstattet. Die Vergütung richtet sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.